Was wurde beschlossen?
In aller Kürze: Das Pariser Abkommen soll eingehalten, Deutschland bis 2050 klimaneutral sowie bis spätestens 2038 braun- und steinkohlefrei werden.
Noch bis Ende 2020 werden erste Kraftwerke stillgelegt. Angefangen bei den sieben ältesten und emissionsstärksten Kraftwerken, sollen bis Ende 2022 statt den bisherigen 40 Gigawatt 30 GW (aufgeteilt zu je 15 GW Stein- und 15 GW Braunkohle) bezogen werden. Allein dieser Schritt soll bis zu 25 Millionen Tonen CO2 pro Jahr sparen. Der weitere Verlauf des Ausstiegs sieht vor, alle acht Jahre 10 Kraftwerke außer Betrieb zu nehmen. Kontrollen, in den Jahren 2026, 2029 und 2031 sollen sicherstellen, dass die Ziele eingehalten werden und überprüfen, ob ein kompletter Kohleausstieg eventuell schon 2035, statt des geplanten Zieles 2038 möglich ist.
Um eventuellen Klagen aus der Braunkohleindustrie vorzubeugen und den Ausstieg so rentabel wie möglich zu machen, werden Betreiber von Kraftwerken mit einer Summe von insgesamt 4,35 Mrd. € gelockt, wenn sie ihr Kraftwerk vor 2030 vom Netz nehmen. Dies gilt allerdings nur für Betreiber von Braunkohlekraftwerken, nicht etwa für Steinkohle. Im Gegenzug für diese Zahlung verzichten Kraftwerkbetreiber auf Klagen gegen die Regierung und betriebsbedingte Kündigungen. Dies wurde vertraglich festgelegt. Außerdem bleiben einige Kraftwerke nach ihrer Schließung 4 Jahre in Sicherheitsbereitschaft, falls die Stromversorgung aus erneuerbaren Energien nicht gewährleistet werden kann.
Im Zuge des Kohleausstiegs wurde das Strukturstärkungsgesetz beschlossen, welches den Wandel erleichtern soll, indem es beispielsweise Chancen für neue Jobs schafft. Das Bundesministerium für Umwelt stellt zudem auf ihrer Website klar, dass sie nicht nur aus der Kohleenergie aussteigen, sondern auch in eine nachhaltige moderne Energiewirtschaft investieren will. Bis zum Jahr 2030 soll der Bruttostromverbrauch zu 65% aus erneuerbaren Energien bestehen.